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Informationen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir unsere Aufträge und Bestellungen immer auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Fassung abwickeln. Die detaillierten allgemeinen Geschäftsbedingungen der verschiedenen Sachtleben Business-Center finden Sie nachstehend auf dieser Seite als pdf-Datei für ihren persönlichen Ausdruck.

Wir senden Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aber auch gerne auf Anforderung per Post, Fax oder e-mail zu.

Wenn wir von unseren Kunden oder Lieferanten keine anderslautende Mitteilung erhalten, gehen wir davon aus, dass sie die Allgemeinen Lieferbedingungen oder Einkaufsbedingungen zur Kenntnis genommen haben und mit diesen Bedingungen einverstanden sind.

Für Rückfragen stehen Ihnen unsere angeführten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Wenn sie sich unsere AGB's als pdf-Dateien von unserem Server herunterladen möchten, klcken sie bitte auf die entsprechenden Links!

Allgemeine Lieferbedingungen
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Allgemeine Lieferbedingungen

1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss


a) Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, auch wenn wir uns bei künftigen Geschäftsabschlüssen nicht ausdrücklich darauf berufen bzw. wenn der Besteller andere Bedingungen verwendet. Solche anderen Bedingungen werden nur anerkannt, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
b) Aufträge werden für uns erst durch schriftliche Bestätigung oder durch eine Ausführung der Lieferung wirksam.

2. Preise, Zahlungsbedingungen


a) Die umseitig vereinbarten Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Erhöhungen von Einfuhrzöllen, Abgaben, Frachten usw., welche nach dem Tage des Kaufes durch behördliche oder gesetzliche Anordnungen bestimmt werden, gehen zu Lasten des Käufers.
c) Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so ist der neue Preis maßgeblich. Im Falle einer solchen Erhöhung der Preise ist der Besteller innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach ihrer Bekanntgabe zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, die Preiserhöhung beruht ausschließlich auf einer Erhöhung der Frachtsätze.
d) Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche einschließlich Ansprüchen aus Gewährleistungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, solche Gegenansprüche seien anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
e) Zahlt der Besteller nicht vereinbarungsgemäß, so können wir ohne Mahnung vom Tage der Fälligkeit an Zinsen in Höhe des Satzes in Rechnung stellen, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
f) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder beim Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, können wir alle unsere Forderungen ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele fällig stellen.

3. Lieferung und Verzug


a) Die Lieferfristen gelten als annähernde, werden aber nach Möglichkeit eingehalten.
b) Wir sind zur Aufschiebung und/oder Aufhebung unserer hiervon betroffenen Lieferverpflichtung berechtigt bei
– Streik, Aussperrung;
– sonstigen Betriebsstörungen jeder Art oder nachträglich auftretenden Schwierigkeiten in der Vor- und Betriebsstoffbeschaffung, beim Versand oder Transport der Ware, es sei denn, wir, unsere Organe oder diejenigen Erfüllungsgehilfen, denen besondere Leitungsaufgaben übertragen sind, hätten dies vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht;
– Ausbleiben richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung;
– oder sonstigen Umständen, die wir nicht zu vertreten haben.
Dauert die Lieferbehinderung in solchen Fällen länger als 6 Monate an, ohne dass wir von dem Recht zur Aufhebung unserer Lieferverpflichtung Gebrauch gemacht haben, so hat nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungszeit unter Ausschluss weitergehender Ansprüche der Besteller das Recht, die Abnahme der betroffenen bestellten Menge zu verweigern, es sei denn, wir haben eine angemessene Ersatzlösung angeboten.
c) Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins muss uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Nach deren fruchtlosen Ablauf kann der Besteller für die Menge zurücktreten, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandbereit gemeldet ist.

4. Gefahrübergang und Versand


Die Ware reist vom jeweiligen Versandort auf Gefahr des Käufers. Für Gewichtsverluste während des Versandes sind wir nicht haftbar. Versandvorschriften sind stets mit der Bestellung zu geben. Die Versandart und der Versandweg bleiben jedoch stets - ohne Gewähr für schnellste und billigste Beförderung - uns überlassen. Teillieferungen sind zulässig. Mehrkosten für Luft-, Eil- und Expressgutversendung, die auf Wunsch des Bestellers vorgenommen wird, gehen zu seinen Lasten.

5. Maße, Gewichte und Liefermengen


Für die Abrechnung sind die in den Versand-/Begleitpapieren angegebenen Maße, Gewichte und Mengen maßgeblich. Beanstandungen von Liefermaß, Liefergewicht und Liefermenge sind spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich vorzubringen.

6. Eigentumsvorbehalt


a) Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit dem Besteller.
b) Der Besteller ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der uns gehörenden Waren (Vorbehaltsware) verpflichtet.
c) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Verbindet, vermischt, vermengt oder verarbeitet der Besteller die Vorbehaltsware mit anderen Waren oder bildet er sie mit anderen Waren um, so steht uns an der daraus hervorgegangenen neuen Ware Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zu. Die neue Ware gilt insoweit als Vorbehaltsware i. S. dieser Bedingungen.
d) Eine Veräußerung der Vorbehaltsware ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Anderweitige Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen, der Vorbehaltsware sind nicht gestattet. Sämtliche, dem Besteller hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehende Forderungen tritt er hiermit im voraus in voller Höhe an uns ab; im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unserem Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Wir nehmen die Abtretung an. Die Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig.
e) Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Auch wir dürfen jederzeit diese Anzeige vornehmen.
f) Die Ermächtigung des Bestellers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie auch dann, wenn gegen den Besteller ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage bekannt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auch ohne Rücktritt vom Vertrag sofort in Besitz zu nehmen, zu diesem Zweck den Betrieb des Bestellers zu betreten, zweckdienliche Auskünfte über die Vorbehaltsware und evtl. Forderungen aus ihrer Weiterveräußerung zu verlangen sowie Einsicht in seine Bücher zu nehmen, soweit dies zur Sicherung unserer Rechte dient. Ein Rücktritt vom Vertrag liegt in der Übernahme nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
g) Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir verpflichtet, die überschüssigen Sicherheiten freizugeben.

7. Sachmängel


a) Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, d.h. spätestens 14 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen.
b) Erhalten wir keine Gelegenheit, den gerügten Mangel zu überprüfen, oder nimmt der Besteller ohne unsere Zustimmung Änderungen an der beanstandeten Ware vor, so verliert er seine Gewährleistungsansprüche.
c) Bei nachgewiesenen Mängeln beseitigen wir nach unserer Wahl die Mängel kostenlos oder liefern gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfrei Ersatz. Kommen wir diesen Verpflichtungen nicht oder nicht vertragsgemäß innerhalb einer angemessenen Zeit nach, so kann der Besteller nur schriftlich eine angemessene Frist setzen, innerhalb der wir unseren Verpflichtungen nachzukommen haben. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist kann der Besteller Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
d) Für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern, stehen wir nicht ein.
e) Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat.
f) Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir deren Übernahme ausdrücklich und schriftlich erklärt haben.

8. Sonstige Ansprüche, Haftung


a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Vor allem haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
b) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
c) Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der gelieferten Ware für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Sie gilt auch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und beim Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn und soweit die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, abzusichern.
d) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Verletzung von Rechten Dritter


Erfolgen Lieferungen nach Plänen, Zeichnungen, Modellen, analytischen Vorgaben oder sonstigen Angaben des Bestellers und werden dadurch Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte, verletzt, so stellt uns der Besteller von diesen Ansprüchen auf erste Anforderung frei.

10. Beratung und Auskünfte


Unsere Vorschläge zur Verwendung unserer Produkte sowie unsere anwendungstechnische Beratung werden nach unseren Erfahrungen und den von dem Besteller gemachten Angaben gemacht. Die Prüfung und Entscheidung, ob die Ware für die beabsichtigte Anwendung, Verwendung oder Verarbeitung geeignet ist, obliegt allein dem Besteller und liegt in dessen ausschließlichen Verantwortungsbereich. Wir garantieren weder für die zu erzielenden Ergebnisse, noch übernehmen wir die Gewähr, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

11. Rechte an Zeichnungen und Plänen


An Zeichnungen, Plänen und Vorschlägen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen nur im Zusammenhang mit den von uns gelieferten Waren verwendet und Dritten nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht


a) Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen des Bestellers ist Duisburg, für unsere Verpflichtungen der Lieferort.
b) Als Gerichtsstand ist für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Duisburg vereinbart. Dies gilt auch für Klagen aus Wechsel- und Scheckprozess. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Sitz des Bestellers zu erheben.
c) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG-„Wiener Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.

Sachtleben Chemie GmbH, Duisburg, Juli 2002

Ihre Ansprechpartner


Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um unsere Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Lieferbedingungen:
Sales and Customer Service (SCS)
killawoK anitteB
Tel.: +49-(0)20 66/22-23 87
Fax: +49-(0)20 66/22-33 87

Allgemeine Einkaufsbedingungen
Abt. Materialwirtschaft
aksamoP sualK
Tel.: +49-(0)20 66/22-22 49
Fax: +49-(0)20 66/22-32 49

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Analytische Laboratorien
rekcediE dlanoR .rD
Tel.: +49-(0)20 66/22-26 63
Fax: +49-(0)20 66/22-36 63